Allgemeine Informationen und Downloads

Bestattungen sind sehr kostspielig. Im Durchschnitt müssen dafür ca. € 5000 aufgewendet werden. Unsere Empfehlung heißt Vorsorge. Bei wirtschaftlichen Problemen, Arbeitslosigkeit und dem heutigen Anspruchsdenken ist das keine leichte Aufgabe. In vielen Fällen wird das gesparte Geld für andere Wechselfälle des Lebens benötigt. Die Bestattungskosten haben oft die Hinterbliebenen zu tragen.

Möchten Sie Ihre Angehörigen entlasten?
Die Sterbegeldversicherung unseres Vereins bietet Ihnen hier eine Lösung. Mit einem geringen monatlichen Beitrag (Tarif mit laufender Beitragszahlung) oder einer Einmalzahlung (Einmaltarif) können Sie für den Fall Ihres Ablebens vorsorgen.

Tarifbedingungen

Zum Zweck des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung können natürliche Personen beim Tarif mit laufender Beitragszahlung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und beim Einmaltarif bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres als Mitglieder aufgenommen werden. Kinder bleiben bei beiden Tarifen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beitragsfrei versichert. Seit 21.12.2012 sind die Tarife aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Frauen und Männer gleich.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden, vollständigen und wahrheitsgetreuen Erklärung auf speziellen Vordrucken.

Im Falle der Aufnahme sind dem Antragssteller eine Kopie des Antrags, das Produktinformationsblatt, der Versicherungsschein und die Satzung auszuhändigen. Das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Tag, nicht jedoch vor Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages beim Tarif mit laufender Beitragszahlung bzw. der Zahlung des Gesamtbeitrages beim Einmaltarif.

Im Falle des Todes eines Mitgliedes gewährt der Verein ein Sterbegeld. Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich nach den jeweils abgeschlossenen Versicherungstarifen.

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht beim Tarif mit laufender Beitragszahlung für jede einzelne abgeschlossene Sterbegeldversicherung erst nach Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Annahme des jeweiligen Antrags durch den Vorstand. Dies gilt auch beim Einmaltarif, außer das Mitglied hat bei Beginn der jeweiligen Sterbegeldversicherung das 65. Lebensjahr bereits vollendet; es besteht ein Anspruch erst dann, wenn die jeweilige Versicherung drei Jahre nach Annahme des Antrags durch den Vorstand bestanden hat. Sofern der Versicherungsfall beim Einmaltarif während der Wartezeit eintritt, werden 95 v.H. des gezahlten Beitrages erstattet.

Der Sterbefall ist dem Verein anzuzeigen. Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt gegen Vorlage der Sterbeurkunde, des Versicherungsscheins und eines Nachweises über die Zahlung des letztfälligen Versicherungsbeitrages an den jeweiligen Inhaber dieser Unterlagen. Sofern jedoch ein anderer als der Inhaber der genannten Unterlagen das Begräbnis besorgt und Bestattungskosten nachweislich bezahlt hat, kann der Verein das Sterbegeld mit befreiender Wirkung auch an diesen bezahlen, soweit es nicht höher ist als die verauslagten Bestattungskosten.

Weitere Informationen zum Herunterladen:

Unsere Produktinformationsblätter

Unsere Beratungsprotokolle

Unsere Datenschutzordnung

Unsere Satzung

Unser Tarifangebot

Tarife Frauen und Männer
Laufender Beitrag
Zur Übersicht Tarife mit laufender Beitragszahlung Frauen und Männer bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 65. Lebensjahr
Tarife Frauen und Männer
Einmaltarif

Zur Übersicht Einmaltarif Frauen und Männer bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 80. Lebensjahr